01.02.2021
Einladung zur Mitgliederversammlung
des Allgemeinen Deutschen Automobilclubs (ADAC) Weser-Ems e.V.,
Samstag, 27 März 2021. Der Tagungsort wird zeitnah bekannt gegeben.
Tagesordnung
- Wahl des Vorstandsmitgliedes für Mitgliederleistungen
- Wahl des Vorstandsmitgliedes für Sport, Sportleiter
- Wahl des Vorstandsmitgliedes für Tourismus, Tourismusleiter
- Wahl von fünf Mitgliedern des Vorstandsrates - ungerade Positionsnummern
- Wahl von zwei Mitgliedern des Ehrenrates
- Wahl eines Rechnungsprüfers
- Wahl der Delegierten / Ersatzdelegierten für die ADAC Hauptversammlung
Die Teilnahmeberechtigung, das Rede-, Stimm- und Wahlrecht sowie die Stellung von Anträgen sind in den §§ 8, 9,10 und 11 der Satzung geregelt. Die einem anerkannten ADAC Ortsclub angehörenden beitragspflichtigen oder dort als Ehrenmitglied geführten ADAC Mitglieder des ADAC Weser-Ems e.V. werden nur durch Delegierte vertreten. Die keinem ADAC Ortsclub angehörenden Mitglieder (Einzelmitglieder) können ihre Mitgliedschaftsrechte auf der Mitgliederversammlung nur persönlich ausüben.
Voraussetzung hierfür ist entweder die Anmeldung in Textform mit Name, Anschrift und ADAC Mitgliedsnummer, einschließlich der Orts- und Datumsangabe oder die inhaltsgleiche Anmeldungserklärung im Online-Verfahren über die Internetseite des ADAC Weser-Ems e.V. oder des ADAC e.V.
Hier geht es zur Online-Anmeldung unter adac.de/mitgliederversammlung!
Anmeldungserklärung solcher Art müssen spätestens vier Wochen vor dem Tag der Mitgliederversammlung bei der Verwaltung des ADAC Weser-Ems e.V., Sekretariat, Bennigsenstr. 2-6, 28207 Bremen, eingegangen sein; eine nach Ablauf dieser Frist eingehende Anmeldungserklärung gilt als nicht abgegeben.
Anträge von Mitgliedern oder Delegierten müssen gem. § 11 der Satzung jeweils vier Wochen vor der Mitgliederversammlung durch Einschreiben beim Vorstand des ADAC Weser-Ems e.V. eingegangen sein.
Hier finden Sie die Satzung und ein Formular für Anträge.
Thomas Burkhardt, Vorsitzender