Frei ab 16 – hier kannst du durchstarten

Bequem einchecken ohne Warten …

So geht’s an der Kasse schneller!

Ob mit dem eigenen Pkw oder einem unserer Leihwagen. Hier haben wir die Anmeldeformulare, die normalerweise an der Kasse auszufüllen sind, hinterlegt. Diese können nun vorab am Rechner ausgefüllt werden, dann ausdrucken und nur noch an der Kasse abgeben.

Das verkürzt die Wartezeit beim Einchecken für alle!

Anmeldung Leihwagen Anmeldung mit eigenem Pkw

1.200 m wie im echten Leben

Einfach ideal, um die ersten Fahrversuche völlig gefahrlos unter realistischen Bedingungen zu absolvieren.

  • 1.200 m Straßennetz
  • Ampel
  • Diverse Verkehrsschilder
  • Anfahren am Berg
  • Kreisverkehr
  • 31 Parkbuchten

Bei Dunkelheit ist der Platz beleuchtet.

Öffnungszeiten

März bis September Mo.-Fr. 14 bis 20 Uhr
(letzte Einfahrt 19:00 Uhr)

Oktober bis Februar Mo.-Fr. 14 bis 19 Uhr
(letzte Einfahrt 18:00 Uhr)

Samstags, Sonntags und an geöffneten Feiertagen von
10 bis 19 Uhr

Heiligabend, Weihnachten, Silvester und Neujahr ist der Verkehrsübungsplatz geschlossen.

Bei Glatteis, Schnee oder besonderen Umständen bleibt der Verkehrsübungsplatz geschlossen.
Infos darüber erhalten Sie auf dieser Internetseite.

Preise (Änderung ab 01.01.2023)

Mit eigenem Fahrzeug 15,00 EUR pro Std. inkl. Vers.
Viererkarte 52,00 EUR (auch als Geschenkgutschein)
Leihwagen mit Schaltgetriebe und Doppelpedalerie
30,00 EUR pro Std.
inkl. Vers. (auch als Geschenkgutschein)

Die Zahlung mit EC-Karte (keine Kreditkarten) ist ab dem 20.07.2020 am Schalter möglich.

Bitte nehmen Sie Reservierungswünsche oder -änderungen für Leihfahrzeuge telefonisch unter 0421 - 483535 während der Öffnungszeiten vor.

Gutscheine

Erhältlich auf dem Verkehrsübungsplatz und in der ADAC Weser-Ems Geschäftsstelle in Bremen, Bennigsenstraße 2-6 (ADAC-Haus).

Anfahrt in Google Maps ansehen »

  • Über A1 Abf. 54 Mahndorf, Richtung Gewerbegebiet »Weserpark« – nach ca. 300 m rechts der Beschilderung »Verkehrsübungsplatz« folgen.   
  • Über A27 Abf. 21 Sebaldsbrück, Richtung Gewerbegebiet Bremer Kreuz – nach ca. 150 m links der Beschilderung »Verkehrsübungsplatz« folgen.

Versicherungsbedingungen

Es besteht Versicherungsschutz für die gesetzliche Haftpflicht in der Eigenschaft als Benutzer und/oder Fahrer des mitgebrachten und/oder geliehenen Übungskraftfahrzeuges innerhalb des Geländes des Verkehrsübungsplatzes, sofern eine Eintrittskarte gelöst wurde.

Die Versicherungssummen betragen je Schadenereignis:
7.500.000 EUR für Personenschäden
1.000.000 EUR für Sachschäden
50.000 EUR für Vermögensschäden

Bei Haftpflichtschäden muss die eigene Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung bis zu dieser Höhe nicht in Anspruch genommen werden.

Platzordnung

Mit Betreten, Befahren oder sonstiger Benutzung des Verkehrs- übungsplatzes Bremen (nachfolgend „Anlage“) wird diese Platzordnung der Verkehrsübungsplatz Bremen gGmbH (nachfolgend „Betreiberin“) anerkannt und Vertragsbestandteil:

  1. Die Benutzung der Anlage ist nur gestattet,
    1. nach vorheriger Anmeldung,
    2. ab einem Mindestalter der übenden Person von 16 Jah- ren (durch Lichtbildausweis nachzuweisen),
    3. im Beisein einer Begleitperson, die mindestens 25 Jahre alt ist, seit mindestens drei Jahren eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B oder gleichwertig nachweist und während der gesamten Übungsfahrt auf dem Beifahrersitz des Kraftfahrzeuges neben der übenden Person mitfährt und die Verantwortung für die übende Person trägt,
    4. mit einem amtlich zugelassenen und verkehrssicheren Kraftfahrzeug bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5t, wobei Zweiräder und Anhänger sowie Kraftfahrzeuge mit Lkw-, Kurzzeit-, Händler- oder anderen Sonderzulassungen (z.B. 07-Zulassung) ausgeschlossen sind, sowie
    5. nach Entrichtung der Benutzungsgebühr (gemäß Aus- hang) für die gebuchte Zeitdauer.
  2. Die Benutzung der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko. In der Benutzungsgebühr ist eine Benutzerhaftpflichtversicherung enthalten. Die Versicherungssummen betragen je Schadensereignis:
    7.500.000 EUR für Personenschäden,
    1.000.000 EUR für Sachschäden und
    50.000 EUR für Vermögensschäden.
    Eine Gewähr für die Eintrittspflicht der Versicherung im Schadensfall übernimmt die Betreiberin nicht. Der Versicherungsschutz erlischt insbesondere bei Zuwiderhandlung gegen diese Platzordnung.
  3. Auf der Anlage sind
    1. die Anweisungen des Personals,
    2. die Bestimmungen der StVO sowie
    3. eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h stets einzuhalten.
  4. Auf der Anlage ist es untersagt,
    1. Personen unter 14 Jahren im Kfz mitzuführen, 4.2.andere Kraftfahrzeuge zu überholen, 3.die asphaltierten Flächen zu verlassen,
    2. das Kraftfahrzeug außerhalb dafür vorgesehener Flächen zu verlassen,
    3. das Kraftfahrzeug außerhalb dafür vorgesehener Flächen zu parken oder zu halten,
    4. die Fahrbahnen zu begehen,
    5. Abfall an anderen als den dafür vorgesehenen Stellen zu entsorgen und
    6. zu rauchen, Alkohol, Drogen und/oder sonstige Rausch- mittel zu konsumieren.
  5. Zuwiderhandlungen jeder Art gegen diese Platzordnung können mit einem sofortigen Platzverweis geahndet werden. Bei Erteilung eines Platzverweises besteht kein Anspruch auf eine auch nur anteilige Rückerstattung der Benutzungsgebühr.
  6. Jeden Schadensfall, auch Beschädigungen von Verkehrszeichen und Einrichtungen der Anlage, hat der Benutzer der Anlage dem Aufsichtspersonal unverzüglich zu melden. Jeder Benutzer der Anlage haftet für von ihm verursachte Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sach- und Personenschäden sind gegenüber dem Schadensverursacher geltend zu machen. Die Betreiberin hat auf die Schadensregulierung keinen Einfluss und übernimmt keine (Mit-)Haftung für fahrbedingte Unfälle.
  7. Die Haftung der Betreiberin auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, allerdings mit folgenden Einschränkungen:
    Die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, sofern sie nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betrifft oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Rechte oder Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Benutzer der Anlage regelmäßig vertrauen darf, die allerdings auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden beschränkt ist. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen.
  8. Bei Benutzung eines Mietfahrzeuges der Betreiberin gelten ferner die gesonderten Bestimmungen aus dem Kfz-Mietvertrag.

Fahrsicherheitstraining »

Unter diesem Link finden Sie alles Wichtige zum Fahrsicherheits-Training – die ideale Möglichkeit, um nach dem Führerscheinerwerb noch fitter für den Verkehrsalltag zu werden. Richtiges Bremsen, gekonntes Ausweichen, sicheres Kurvenfahren: Diese und viele andere Übungen machen das eintägige Training zu einer praktischen Erfahrung für mehr Sicherheit von Anfang an.

Kontakt / Impressum

Adam-Smith-Str. 7
28307 Bremen/Mahndorf
Tel 0421/483535
info@verkehrsuebungsplatz-bremen.de

Verkehrsübungsplatz Bremen gGmbH
Postanschrift/Verwaltung:
Bennigsenstr. 2-6
28207 Bremen

Handelsregister-Nummer: HRB 31348 HB
Amtsgericht Bremen
Geschäftsführung: Henning Bramlage

Informationspflicht nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

Die Verkehrsübungsplatz Bremen gGmbH nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

> Konzept und Gestaltung
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